Praxisgebühr 2004
Mehrarbeit für die Praxismitarbeiterin?
BERLIN (MedCon) Wie wird die Praxisgebühr künftig eingezogen und verwaltet? Dieser Frage muss sich bald der niedergelassene Arzt stellen. Der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V. (BdA) sieht jedenfalls deutliche Mehrarbeit auf seine Mitglieder zukommen und hat bereits entsprechende Lösungsvorschläge vorgelegt.
Sabine Rothe, BdA-Präsidentin: Unseren Erfahrungen zufolge wird der Personalaufwand für das Kassieren, Abrechnen und Weiterleiten der Praxisgebühr pro Quartal pro Patient ca. zehn Minuten betragen. Bei einer Praxis mit 1000 Patienten wäre damit die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft für einen Monat ausgefüllt. Es müsste entweder eine neue Teilzeitstelle geschaffen oder die Arbeitszeit der vorhandenen Mitarbeiterinnen erweitert werden.
Bei durchschnittlichen Personalkosten (einschließlich Arbeitgeberanteil) von 0,20 Euro pro Mitarbeiterinnenminute entstünden in diesem Fall zusätzlich rund 2000 Euro Lohnkosten oder zwei Euro pro Patient.
Arzthelferinnen und zahnmedizinische Fachangestellte sind gern bereit, sich neuen Aufgaben und Anforderungen zu stellen. Sie erbringen auch diese Serviceleistung für die Krankenkassen, allerdings nicht ohne Vergütung, so Sabine Rothe weiter. Die einfachste Lösung wäre, wenn von den zehn Euro Gebühr pro Patient und Quartal nur sieben Euro ins System fließen. Zwei der einbehaltenen drei Euro dienen der Aufstockung der Personalressourcen, ein Euro der Erstattung der Sachkosten.