Sichere Instrumente sind keine Pflicht


Aber Nadelstichverletzungen bleiben gefährlich


KÖLN (MedCon) – Mit der Neufassung der „Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250“ müssen Mitarbeiter im Gesundheitswesen besser vor Nadelstichverletzungen geschützt werden. Dies soll die Möglichkeit einer Verletzung des medizinischen Personals verringern.

Herkömmliche Arbeitsinstrumente müssen weitgehend durch so genannte Sichere Instrumente ersetzt werden. Im niedergelassenen Sektor betrifft dies vor allem Blutentnahmen und Injektionen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die TRBA anders umzusetzen.

Nach Darstellung der Bundeszahnärztekammer wurde ein sicheres Vorgehen in der zahnärztlichen Lokalanästhesie schon bislang durch das einhändige Zurückschieben der Kanüle in die Schutzkappe sichergestellt. Dabei soll es nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer bleiben. Der Zahnarzt müsse diese Maßnahme jetzt in einer entsprechenden Arbeitsanweisung beschreiben und die regelmäßigen diesbezüglichen Unterweisungen des Personals müssten dokumentiert werden.

Die Bundeszahnärztekammer konnte sich damit nach eigener Darstellung gegen die Stimmen der Arbeitsschützer in den entsprechenden Gremien durchsetzen, wobei die Besonderheit des Nachinjizierens ausreichend Berücksichtigung gefunden habe. Dennoch bedeutet die neue TRBA natürlich Mehraufwand im Vergleich zu den Regelungen zuvor.

Die Kammer macht darauf aufmerksam, dass entsprechend TRBA „Arbeitsabläufe festgelegt werden, die das Verletzungsrisiko minimieren“. In der TRBA 250 heißt es wortwörtlich: „Dem Einsatz sicherer Arbeitsgeräte stehen auch Verfahren gleich, bei denen das sichere Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle mit einer Hand erfolgen kann, z.B. Lokalanästhesie in der Zahnmedizin oder bei der Injektion von Medikamenten (Pen).“

Die Kammer sieht durch diese Formulierungen sichergestellt, dass in der zahnärztlichen Praxis der Verantwortliche frei entscheiden kann, ob er künftig entsprechende sichere Arbeitsgeräte anschaffen will, oder ob er – wie bisher – das Verletzungsrisiko durch sachgerechte Arbeitsverfahren minimieren will. Anderslautende Aussagen, die von merkantilen Interessen geprägt seien, entsprechen demnach nicht den Tatsachen.

Klar sollte jedenfalls sein, dass auch mit einer Schulung jede Nadelstichverletzung gefährlich ist und das Risiko einer Infektion mit Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV birgt. Promoter der teueren sicheren Instrumente machen zudem geltend, dass der Arzt in der Rechtfertigungspflicht steht, wenn sich die Mitarbeiterin dann doch infiziert: Wäre die Verletzung auch mit sicheren Instrumenten passiert?

 

M+W Info

Dr. Klaus-Günter Heinze, ärztlicher Leiter des Zentrallaboratoriums im Martin-Luther Krankenhaus Berlin, empfiehlt jedenfalls Ärzten, sich mit ihren Laborpartnern in Verbindung zu setzen. Die meisten Labore würden sichere Instrumente verschiedener Hersteller anbieten.

Die Mehrkosten für die Umstellung, so Dr. Heinze, hielten sich in Grenzen. Eine Komplettumstellung auf sichere Blutentnahmesysteme würde die durchschnittliche Arztpraxis jährlich zwischen 60 und 100 Euro zusätzlich kosten.

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