Gesundheitsreform: Aufklärung ist gefragt


Praxismitarbeiter sollten mithelfen können

KÖLN (MedCon) – Die Gesundheitsreform gilt bereits seit Beginn des Jahres. Umfragen zeigen jedoch, dass die Patienten immer noch verunsichert sind und ein erheblicher Beratungsbedarf besteht. Ärzte und vor allem ihre Mitarbeiter sollten zumindest in wichtigen Fragen Aufklärung leisten können.

Die Belastung durch Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, herausgenommene Kassenleistungen und Praxisgebühr ist für viele Patienten sprunghaft gestiegen. Die Praxismitarbeiter können ihren Patienten Tipps geben, wie sie die Belastung verringern können - durch das Sammeln von Quittungen und vielleicht sogar mit Hilfe des Finanzamtes.

Die Praxisgebühr, höhere Zuzahlungen bei Medikamenten – vor allem bei Patienten, die über längere Zeiträume mehrere Präparate benötigen, kann sich die Zuzahlung übers Jahr addieren. Die Belastungsgrenze ist relativ hoch: Die Summe der Zuzahlungen des Haushalts muss im laufenden Jahr zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigen, dann wird der Patient für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.

Belastungsgrenze des Bruttoeinkommens

Wenn im Haushalt mindestens eine chronisch kranke Person lebt, halbiert sich die Belastungsgrenze auf ein Prozent des Bruttoeinkommens. Allerdings können Patienten nur befreit werden, wenn bei der Krankenkasse die Quittungen eingereicht werden und ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Über das Geltendmachen von Sonderausgaben besteht die Möglichkeit, einen Teil der Ausgaben für die Gesundheit vom Finanzamt zurückzuholen. Allerdings gilt auch dort eine zumutbare Eigenbelastung, die je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem Prozent und sieben Prozent des Einkommens beträgt. Erst bei höheren Beträgen wird das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe von Einkommenssteuer gemindert.

Wichtig ist, dass sich die anerkannten Ausgaben nicht allein auf Zuzahlungen und Praxisgebühren beschränken. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Heilpraktiker-Rechnungen oder Honorare für IGeL, nicht von der Kasse übernommene Zahnarztrechnungen sowie verschriebene Hörgeräte und Brillen werden vom Fiskus bei den Sonderausgaben berücksichtigt. Allerdings lauert beim Sonderausgabenmodell eine Falle: Ausgaben für Medikamente werden nur anerkannt, wenn eine Verordnung vorliegt.

© MedCon Health Contents AG

M+W Tipp

Wichtig zu wissen für Ihre Patienten:

  • Für die Detailberatung stehen die Kassen oder Steuerfachleute zur Verfügung.
  • Sammeln Sie alle Belege zu Gesundheitsausgaben und bewahren diese gut auf, um sie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können.

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