Professioneller Umgang gehört zum Berufsbild


Nachläßigkeiten nicht einschleifen laßen

Köln (MedCon) – Arzthelferinnnen sind Dienstleister. Diese Regel sollten sich die Praxismitarbeiter immer wieder ins Gedächtnis rufen. Trotz Engagements, bester Vorsätze und Voraussetzungen gewinnen auch im Praxisalltag oft Anspannung, Zeitdruck, Hektik und Streß die Oberhand. Arzthelferinnen sind dann ein wenig zu kurz angebunden, reagieren etwas ungehalten bei einer wiederholten Frage, besprechen ein wenig zu laut mit einer Kollegin Daten eines Patienten.

In der alltäglichen Routine können sich da schnell Nachlässigkeiten einschleichen:

  • Patienten stehen herum, ohne dass sie beachtet, angesprochen oder ihnen ein Stuhl angeboten wird.
  • Patienten liegen, manchmal nur teilweise bekleidet, in einem Behandlungszimmer, während das Praxispersonal ein- und ausgeht.
  • Patienten werden mit ihrem Namen aufgerufen, aber ohne den Zusatz „bitte“.
  • Patienten warten ohne Information über Wartedauer und ohne Lektüre in Behandlungszimmern.


Berufsblindheit ist ein Phänomen, das immer wieder, auch bei engagierten Arzthelferinnen, anzutreffen ist Man sollte immer im Auge behalten, dass der Beruf der Arzthelferin ein sozialer Dienstleistungsberuf ist. Wie jede andere Dienstleistung muß auch das Praxisteam sich an den Bedürfnissen der Kunden – in diesem Fall der Patienten – orientieren. Eigentlich ist es leicht, sich diese Einstellung immer wieder ins Gedächtnis zurückzurufen. Man braucht sich nur vorzustellen, anstelle des Patienten zu sein, indem man sich fragt: Welche Ansprüche hätte ich selbst an eine gute Arzthelferin?

Das Praxisteam sollte immer wieder kritisch überprüfen, ob sich nicht doch eine gewisse Unempfänglichkeit für die Bedürfnisse von Patienten eingeschlichen hat. Leitlinien im Umgang mit den Patienten sollten immer wieder im Team besprochen und verbindlich festgelegt werden. Den Arzthelferinnen muss klar sein, dass der professionelle Umgang mit Patienten und ein elegantes Konfliktmanagement nicht nur eine Herzenssache sind, sondern ausdrücklich zum Berufsbild der Arzthelferin gehören.

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