Behinderte in der Zahnarztpraxis


Besonderheiten berücksichtigen

KÖLN (MedCon) – Jeder zehnte deutsche Zahnarzt beschäftigt sich intensiv mit der Behandlung von behinderten Patienten. Das Praxispersonal sollte über Besonderheiten im Umgang mit ihren Klienten Bescheid wissen.

Behindertenbehandlung in der normalen Zahnarztpraxis ist heute kein Problem, wenn die organisatorischen Voraussetzungen stimmen, das heißt, eine Mitarbeiterin die Termine koordiniert und den „Draht“ zu den Einrichtungen hält. Denn nicht selten werden Termine aufgrund von plötzlichen körperlichen Beschwerden der Patienten verschoben. Da muss schnell koordiniert und umbestellt werden.

Empfehlenswert ist es, vorwiegend die Morgen- und die Abendzeiten für die Behandlung zu wählen. Dann ist das Wartezimmer noch frei. Denn wenn ein Betreuer mit drei oder vier meist geistig und körperlich Behinderten im Kleinbus kommt, kann es schon mal laut werden. Viele dieser Patienten haben zusätzlich zu ihren anderen Gebrechen ein reduziertes Hör- und Sehvermögen.

Behinderte Patienten empfinden Schmerzen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich genauso wie ein ansonsten gesunder Patient. Da aber ein Teil der Behinderten aufgrund ihrer motorischen Problematik nicht in der Lage ist, die orale Prophylaxe in dem erforderlichen Ausmaß zu betreiben, sind sie besonders für Zahnerkrankungen jeglicher Art anfällig. Insgesamt vier Termine pro Jahr sind angezeigt, um die Zahngesundheit zu erhalten. Eine hohe Fluoridierung ist daher das A und O. Denken Sie daran, dass viele dieser Patienten nicht ausspucken können. Unbedingt fluoridiertes Speisesalz empfehlen.

Behandlung erfordert großes Einfühlungsvermögen



Die eigentliche Behandlung dauert immer länger, denn die Pausen, die zwischendurch zur Regeneration eingelegt werden müssen, sind doch anders als bei gesunden Patienten. Die Behandlung erfordert großes Einfühlungsvermögen und eben auch eine gewisse Portion Geduld. Viele Unterbrechungen und eine Behandlung in kleinen Schritten können dann schließlich zum nachhaltigen Erfolg führen.

Ein solches Procedere erfordert erklärlicherweise einen erhöhten Personalaufwand, um den Patienten zu fixieren und spontane Bewegungen auszugleichen, die unweigerlich zur Aspiration von Zahnersatz oder zur Behandlung notwendigen Materials führen könnten.

Der Materialaufwand ist nicht selten höher, denn immer mal wieder landet ein Hilfsmittel auf dem Boden, das dann natürlich um der Hygiene Willen erneuert werden muss. Auch die zahnärztliche Behandlung eines eingangs nicht kooperativen Patienten ist möglich. Zu beachten ist jedoch, dass behinderte Patienten häufig paradox auf Benzodiazepine und andere Sedativa reagieren.

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