Patientengeheimnis - wie sicher ist es


"Aha, Frau Schmidt ist also 1945 geboren, bei der DAK versichert, ist zum ersten Mal in der Praxis und hat Probleme mit einer ihrer Brücken..."

–Nicht nur Sie als Praxismitarbeiterin am Empfang, die diese Informationen bei der Anmeldung abfragt, wissen jetzt Bescheid. Auch die Patienten, die hinter Frau Schmidt an der Anmeldung stehen, sind nun genauso im Bilde. Und auch im angrenzenden Wartezimmer verrät die eintretende Stille, dass alle Anwesenden der Unterhaltung am Empfang interessiert gelauscht haben.

Nun kann die zahnmedizinische Behandlung noch so gut sein, die Chance, dass Frau Schmidt wiederkommt oder die Praxis weiterempfiehlt, ist wohl eher gering. Denn für die meisten Patienten ist Diskretion eine unabdingbare Voraussetzung für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis.


M+W Tipps

Welche „Diskretionsfallen in der Praxis noch lauern und wie sie zu vermeiden sind, können Sie unter www.datenschutzzentrum.de/medizin nachlesen.

Hier gibt es unter anderem Informationen über die rechtlichen Hintergründe, Informationen zum Datenschutz bei der Praxis-EDV, zum Einsichtsrecht von Patienten und unter www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/download.htm gibt es auch einen Selbst-Check, der Ihnen zeigt, wie es um den Datenschutz in Ihrer eigenen Praxis bestellt ist.

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